Käuferinformationsblatt
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Abgabe von Pflanzenschutzmitteln (PSM) für den Haus- und Kleingarten im Versandhandel
Die Anwendung von PSM muss streng nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Dies gilt auch für die übersandten PSM. Vorschriftsmäßig sind die PSM mit der Angabe "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig" gekennzeichnet. Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von PSM - insbesondere über Verbote und Beschränkungen - zu unterrichten. Die beiliegenden PSM dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewendet werden. Führen Sie nur die darin aufgeführten Anwendungen durch, d. h. halten Sie sich streng an die genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen/ Auflagen und Vorsichtsmaßnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
- PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland) benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
- Die Lieferung von z. B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff "Glyphosat" zur Bekämpfung von Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns generell nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung durch Sie.
- PSM dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
- Zum Zwecke des Grundwasserschutzes darf die Anwendung der beiliegenden PSM in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Erkundigungen, ob Ihr Garten in einem entsprechenden Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde einholen.
- Sind PSM als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
- Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des PSMAnwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr.:0 2542 / 98151 /e-Mail- Adresse:. info@adl-homeguard.de / im Internet unter: www.frankys-kaufwelt.de , oder Sie wenden sich direkt an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland.









